Lothar Hillert - Versicherungsmakler
...weil Versicherungen Vertrauenssachen sind

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG 

Wofür brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Der weit verbreitetste Irrtum, gestützt durch die Werbung, ist die Annahme, dass die Rechtsschutzversicherung dafür sorgt, dass man sein Recht bekommt. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass wir die Kosten eines Rechtsstreites ersetzt bekommen, sie deckt also das Kostenrisiko! Damit erfüllt sie eine wichtige wirtschaftliche und soziale Funktion: sie stellt Chancengleichheit her. Der Versicherte kann seine rechtlichen Interessen wahrnehmen und muss dabei die wirtschaftlichen, finanziellen Folgen nicht fürchten. Der Ausgang des Rechtsstreites ist dabei eine andere, ganz und gar den Gerichten überlassene Angelegenheit.

Wer einen Zivilprozess verliert, muss alle Kosten tragen! Wer einen Zivilprozess gewinnt, muss aber noch lange nicht kostenfrei herauskommen. Ist der verlierende Prozessgegner zahlungsunfähig, müssen die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der obsiegenden Partei getragen werden. Der Gewinner im Prozess ist nämlich sogenannter Zweitschuldner! Bei einem Teilerfolg werden die Kosten im Verhältnis des Gewinnens zum Verlieren aufgeteilt. Oft wird sich durch einen Vergleich geeinigt, was bedeutet, dass die Kosten ebenfalls entsprechend dem Anteil des "Verlierens" gezahlt werden müssen. Das Kostenrisiko bleibt also - auch wenn Sie ganz sicher sind, im Recht zu sein und zu gewinnen!!!

Wenn Sie über stets genug finanzielle Reserven verfügen, jederzeit bei einem Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten locker tragen zu können, dann ist diese Versicherung sicher keine wichtige Sache für Sie. Alle anderen sollten die nachstehend aufgeführten Kostenbeispiele lesen und sich entscheiden.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Bei einem kleineren Streitwert können diese Kosten höher sein als der Streitwert selbst. Bei höheren Streitwerten betragen die Kosten über zwei Instanzen oft noch die Hälfte des Streitwertes.

Nur drei Beispiele von Gesamtkosten für Anwälte und Gericht:

  1. Ein Streitwert von 5.001,- € bis 6.000 € kostet ca. 2.000 € in erster Instanz und 6.000 € über zwei Instanzen.
  2. Ein Streitwert von 15.001,- € bis 17.500,- € kostet in erster Instanz ca. 5.000 € und 11.000 € über zwei Instanzen.
  3.  Ein Streitwert von 50.001,- € bis 65.000,- € kostet in erster Instanz ca. 9.000 € und 22.000 € über zwei Instanzen.

Stellen Sie sich erst vor, welcher Streitwert und welche Kosten entstehen, wenn es darum geht, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Wenn jemand durch einen anderen so geschädigt wurde, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und fortan ein wesentlicher Verdienstausfall entsteht.

Auch wer sich damit beruhigt, dass er selbst nie gerichtlich streiten will, kann dennoch ungewollt in einen Rechtsstreit hineingezogen zu werden!

Gefahren für mögliche Rechtsstreitigkeiten lauern in dem juristischen Dschungel Deutschland überall. Ob Sie Autofahrer, Kfz.-Halter, Arbeitnehmer oder Selbständiger, Beamter oder Rentner, Mieter oder Besitzer von Wohnungen oder Häusern sind oder einfach nur Privatperson im Urlaub oder beim Hobby. Viele Verkehrsunfälle landen unweigerlich vor den Gerichten, Streitigkeiten mit Reisebüros wegen ungenügender Leistungen am Urlaubsort nehmen zu und jährlich gibt es Hunderttausende Fälle von Mietrechtsstreitfällen.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder, Sachverständigen- und Gutachterkosten, Reisekosten zu ausländischen Gerichten, Übersetzungskosten, Nebenklagekosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren von Schieds- und Schlichtungsverfahren, Bereitstellung der Strafkaution.

Und das in folgenden Bereichen:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Die Abwicklung ist denkbar einfach!

Sie gehen mit der Versicherungspolice oder einem anderen Versicherungsnachweis zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Nach der Schilderung Ihres Anliegens wird der Anwalt Kontakt zum Versicherer aufnehmen und sich die Kostendeckungszusage der Gesellschaft holen. Sie haben keinen weiteren Aufwand damit.

Es gibt mehrere verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen. Welche Kombination für Sie die richtige ist, kann nur nach Ihrer persönlichen Situation entschieden werden.

Rechtschutzversicherungen für Selbständige, für Landwirte und für Firmen werden nach der Betriebsart und der Anzahl der Beschäftigten berechnet.